Datenschutzerklärung des Bienenzuchtverein Rumeln
Stand: 02 /2023
Website: www.bzvrumeln.de
Anschrift:
Ulrich Gottschalk
Länglingsweg 104
47447 Moers
Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten (pbD) bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DS-GVO ist die Verarbeitung personenbezogene Daten
rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier:
Mitgliedschaft im Verein und den übergeordneten Verbänden:
Kreisimkerverband Duisburg e.V. (kurz:KIV),
Imkerverband Rheinland e.V (kurz: IVR) und
Deutscher Imkerbund (kurz DIB)
und für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind.
Da alle Mitglieder im BZV Rumeln auch Mitglieder im KIV, IVR und DIB sind,
ist deren DS-GVO ebenfalls zu beachten!
Verantwortliche Stelle:
BZV Rumeln, Länglingsweg 104,47447 Moers, vertreten durch den
1. Vorsitzenden: Ulrich Gottschalk und die
2. Vorsitzende: Dr. Sandra Marzian
Datenerhebungen von Mitgliedern
Mit dem Beitritt eines Mitglieds in den IVR übermittelt der Bienenzucht-,
bzw. Imkerverein dem IVR folgende personenbezogene Daten:
Name, Vorname
Adresse
Geschlecht
Geburtsdatum
Telefonnummer(n)
E-Mail-Adresse(n)
Eintrittsdatum
Bienenvölkerzahl
Höhe der Freiwilligen Ergänzungsversicherung
Datum Besuch eines Honigsachkundenachweises
Bekleidete Funktionen im Verein und /Kreisimkerverband
Datum der erhaltenen Ehrungen
Mit dem Ausscheiden aus dem Verein werden das Austrittsdatum und der Austrittsgrund erfasst.
Der Austrittsgrund gibt Aufschluss darüber ob die Mitgliedschaft in einem anderen Verein im IVR möglicherweise fortgeführt und Mitgliedszeiten für Ehrungen festgehalten werden müssen oder aber die pbD zur Löschung anstehen.
Datenerhebung von Mitgliedern mit „Sachkundenachweis Honig“
Das Datum und der Besuch eines Honigsachkundenachweis wird für die
Gewährverschlussbestellung beim Deutschen Imkerbund e.V. benötigt.
Bei einer durch den Imker initiierten Gewährverschlussbestellung erhält
der DIB über den IVR diese Kontrollinformation.
Datenerhebung von Mitgliedern mit “besonderen Aufgaben“
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z. B. Vorstandsmitglieder in Vereinen und Kreisimkerverbänden, Beisitzern, Obleuten, BSV- und HSV-Sachverständigen) werden ggf. weitere Daten von den erhobenund an den KIV, IVR und DIB erhoben und übermittelt:
Funktion im Verein / Kreisimkerverband
Dauer in der/n Funktion/en
Fortbildungen in einer betreffenden Funktion
Bislang erhaltene Ehrungen (Art und Datum)
Die Daten “Fortbildung in einer betreffenden Funktion” werden benötigt, weil die Gültigkeitsdauer der Bienensachständigen-Ausweise auf zwei Jahre beschränkt ist
und nur durch den Besuch von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen eine Verlängerung erfährt.